Nutzungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für die Inanspruchnahme unserer technischen Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Wasserbau und Hafeninfrastruktur.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Ingenieurleistungen der d.e.e.d.o.c.k. GmbH, Kleinallee 77b, 90429 Hamburg, soweit sie die Planung, Berechnung, Bauüberwachung oder Gutachtenerstellung nach DIN 19700, DIN 19704 und WHG betreffen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Pflichten des Auftragnehmers

Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN-Normen und den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Ergebnisse werden in prüffähigen Unterlagen dokumentiert. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Daten Dritter, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausgeschlossen.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Baugrundgutachten, Bestandspläne, Genehmigungsbescheide) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er informiert uns unverzüglich über Änderungen der Randbedingungen oder behördliche Auflagen, die den Leistungsgegenstand betreffen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

5. Haftung und Gewährleistung

Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Höhe ist auf 2,5 Mio. EUR je Schadensfall beschränkt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungsunterlagen, Berechnungen und Gutachten sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Projekte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse auch über die Vertragsbeziehung hinaus geheim zu halten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

8. Änderungen und Kündigung

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Bei Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig vergütet. Für bereits erstellte Planungsunterlagen bleibt das Nutzungsrecht nach Ziffer 6 bestehen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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